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Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung – 2026 –

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von einer neuen, flugbereiten Drohne, ausgestattet mit Wärmebildkamera und Echtbildkamera.

Förderfähig sind auch Zusatzausgaben für die Anschaffung von zusätzlichem Equipment, die im Zusammenhang mit der Drohne stehen, wie zum Beispiel weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter.

Die neue Drohne hat mindestens die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen:

     

      • Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera

       

        • Mindestflugzeit 20 Minuten

         

          • Home Return Funktion

           

            • CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746

          Die Drohne muss nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erworben werden.

          Gebrauchte Drohnen und Drohnen, welche über Online-Auktionsplattformen ersteigert werden, sind nicht förderfähig.

          Wer kann die Förderung beantragen?

          Antragsberechtigt sind ausschließlich:

             

              • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören

               

                • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

              Antragsberechtigt sind ausschließlich:  Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören  andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

              Nicht antragsberechtigt sind:

              Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz)

                 

                  • Vereine in Gründung  Einrichtungen der öffentlichen Hand

                   

                    • Vereine, deren satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet nicht im Bundesgebiet liegt

                     

                      • Privatpersonen.

                    Wie hoch ist die Förderung?

                    Pro Drohne mit Wärmebildkamera wird ein Festbetrag in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Sollte der gesamte Anschaffungspreis (brutto) der Drohne mit Wärmebildkamera inklusive des Zubehörs unter dem Festbetrag von 3.000 Euro liegen, wird lediglich der tatsächliche Anschaffungspreis (brutto) gewährt.

                    Wo sind die Anträge zu finden?

                    Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online über das Förderportal des Bundes. Der Zugang zum Förderportal des Bundes erfolgt über die Internetseite der BLE www.ble.de/rehkitzrettung. Eine postalische Antragstellung ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich und muss vorab mit der BLE abgestimmt werden.

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