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Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung – 2025 –

Stand: 19.03.2025

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von einer neuen, flugbereiten Drohne, ausgestattet mit Wärmebildkamera und Echtbildkamera.

Förderfähig sind auch Zusatzausgaben für die Anschaffung von zusätzlichem Equipment, die im Zusammenhang mit der Drohne stehen, wie zum Beispiel weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter.

Die neue Drohne hat mindestens die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera
  • Mindestflugzeit 20 Minuten
  • Home Return Funktion
  • CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746

Die Drohne muss nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erworben werden.

Gebrauchte Drohnen und Drohnen, welche über Online-Auktionsplattformen ersteigert werden, sind nicht förderfähig.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich:

  • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich:  Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören  andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

Nicht antragsberechtigt sind:

Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz)

  • Vereine in Gründung  Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Vereine, deren satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet nicht im Bundesgebiet liegt
  • Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben – jedoch begrenzt bis zur Höchstsumme von maximal 4.000 Euro pro Drohne – gefördert werden. Skonti, Boni und Rabatte sind zu nutzen und müssen von der beantragten Fördersumme abgezogen werden. Wenn die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, sind nur die Nettobeträge (Preise ohne Umsatzsteuer) förderfähig.

Wo sind die Anträge zu finden?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online über das Förderportal des Bundes. Der Zugang zum Förderportal des Bundes erfolgt über die Internetseite der BLE www.ble.de/rehkitzrettung. Eine postalische Antragstellung ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich und muss vorab mit der BLE abgestimmt werden.

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